Eine Photovoltaikanlage, eine Batterie und Windräder stehen vor der Silhouette Erfurts und symbolisieren die Stromerzeugung.

SWE Strom Grund- und Ersatzversorgung

  • Maximale Sicherheit
  • 14 Tage Kündigungsfrist
  • Gesetzlich garantiert

Energie vom Erfurts Grundversorger.

Wenn Sie noch keinen Stromvertrag haben oder Ihr Stromanbieter gekündigt hat, greift die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung. Sie ist das Sicherheitsnetz und garantiert gesetzlich eine ununterbrochene Versorgung.

Die Ersatzversorgung, die Sie bei einem Ausfall Ihres aktuellen Stromversorgers weiterhin beliefert, beläuft sich auf maximal drei Monate, danach greift die Grundversorgung. Diese ist preisintensiver als unsere Tarife, kann aber innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden.

Wenn Sie bereits wissen, dass sie in Erfurt bleiben, dann sparen Sie ab dem ersten Tag mit einem Wechsel zu unseren individuellen Tarifen.

Tarifdetails

Preisblatt Privatkunden Dokument (PDF)
Preisblatt Geschäftskunden Dokument (PDF)
Lieferbedingungen GVV (PDF)

Dieses Produkt ist kompatibel mit intelligenten Messsystemen.

Tipp: Planen Sie frühzeitig für einen reibungslosen Wechsel!
Melden Sie sich mindestens 5 Werktage vor Ihrem gewünschten Liefertermin bei uns an. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich!

  • Verbraucherbeschwerden
    Bei Fragen und Beschwerden rund um unseren Service wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

    Kann keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann der Strom- und Gaskunde als Verbraucher im Sinne des §13 BGB in diesem Fall einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der „Schlichtungsstelle Energie e. V.“ einreichen.

    Die Schlichtungsstelle Energie ist im Internet unter www.schlichtungsstelle-energie.de oder unter der Adresse

    Schlichtungsstelle Energie e. V.
    Friedrich-Straße 133
    10117 Berlin
    Tel.: 030/2757240-0

    erreichbar.

    Die SWE Energie GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die SWE Energie GmbH nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

    Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn, telefonisch unter 0228 141516 oder unter verbraucherservice-energie@bnetza.de zu kontaktieren.

    Ein Muster zur Abwendungsvereinbarung finden Sie hier für Strom und Gas.
  • Haftung
    Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebes handelt, Ansprüche  wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. Nähere Angaben zum Netzbetreiber und zum Messstellenbetreiber erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung.

    Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebs handelt, die SWE Energie GmbH von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn die SWE Energie GmbH an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung der SWE Energie GmbH nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen der SWE Energie GmbH beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung.

    Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden einschließlich Schäden aufgrund der Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungsqualität, wozu auch ungenaue oder verspätete Abrechnungen zählen, haftet die SWE Energie GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die SWE Energie GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf.

    Die Bestimmungen des Produkthaftungs- gesetzes bleiben unberührt.