SWE Gas Grund- und Ersatzversorgung
- Maximale Sicherheit
- 14 Tage Kündigungsfrist
- Gesetzlich garantiert
Gas vom Grundversorger.
Die Grundversorgung ist genau das. Wir beliefern Sie als regionaler Versorger von Grundauf mit Gas. So stehen Sie bei Einzug niemals in einer kalten Wohnung oder vor einem kalten Herd.
Wenn Ihr derzeitiger Anbieter kündigt oder vom Markt geht, springen wir mit der Ersatzversorgung ein, allerdings nur für drei Monate. Danach wechseln Sie automatisch in die Grundverorgung.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. So sind Sie maximal flexibel.
Ein Wechsel zu unseren Tarifen, wie beispielsweise SWE Gas.mini/medi/maxi, zahlt sich finanziell sofort aus.
Tarifdetails
Preisblatt | Dokument (PDF) |
Lieferbedingungen | GVV (PDF) |
- Verbraucherbeschwerden
Bei Fragen und Beschwerden rund um unseren Service wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Kann keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann der Strom- und Gaskunde als Verbraucher im Sinne des §13 BGB in diesem Fall einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der „Schlichtungsstelle Energie e. V.“ einreichen.
Die Schlichtungsstelle Energie ist im Internet unter www.schlichtungsstelle-energie.de oder unter der Adresse
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrich-Straße 133
10117 Berlin
Tel.: 030/2757240-0
erreichbar.
Die SWE Energie GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die SWE Energie GmbH nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn, telefonisch unter 0228 141516 oder unter verbraucherservice-energie@bnetza.de zu kontaktieren.
Ein Muster zur Abwendungsvereinbarung finden Sie hier für Strom und Gas. - Haftung
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebes handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. Nähere Angaben zum Netzbetreiber und zum Messstellenbetreiber erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung.
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebs handelt, die SWE Energie GmbH von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn die SWE Energie GmbH an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung der SWE Energie GmbH nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen der SWE Energie GmbH beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung.
Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden einschließlich Schäden aufgrund der Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungsqualität, wozu auch ungenaue oder verspätete Abrechnungen zählen, haftet die SWE Energie GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die SWE Energie GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf.
Die Bestimmungen des Produkthaftungs- gesetzes bleiben unberührt.