Wegfall der geplanten Gasbeschaffungsumlage
Mit Beschluss der Bundesregierung vom 29.09.2022 wird die ab 01.10.2022 vorgesehene Preisanpassung gemäß § 26 EnSiG (Gasbeschaffungsumlage) gestoppt und die zugrunde liegende Gaspreisanpassungsverordnung aufgehoben.
Was bedeutet das?
Die zum 01.10.2022 geplante und vorab kommunizierte Erhöhung der Gaspreise findet in der Höhe nicht statt, die Belastungen durch eine Gasbeschaffungsumlage (2,88 Cent pro kWh brutto) werden wieder herausgerechnet. Wir, die SWE Energie GmbH, passen die Preise selbstverständlich tagesgenau zum 1. Oktober an. Sollten durch Sie bereits Abschlagsänderungen erfolgt sein, so behalten diese ihre Gültigkeit, doch keine Sorge wir rechnen nur das ab, was tatsächlich verbraucht wurde.
Wie geht es nun weiter?
Eine gesonderte schriftliche Information an unsere Kunden erfolgt nicht. Die gesetzgeberischen Maßnahmen werden von uns jeweils aktuell umgesetzt.
Genauere Informationen zum weiteren Vorgehen auch im Zusammenhang mit der durch die Bundesregierung geplanten sogenannten Gaspreisbremse erhoffen wir uns in den nächsten Tagen und werden sie selbstverständlich an dieser Stelle kommunizieren.
Sollten Sie Fragen haben sind wir für Sie da. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass unsere Erreichbarkeit aufgrund der aktuellen Situation und der hohen Nachfrage derzeit eingeschränkt ist.