Fernwärme
- Nachhaltig
- Hohe Energieeffizienz
- Unterstützt den Klimaschutz
Fernwärme aus und für Erfurt.
Für Architekten, Hausverwaltungen, Wohnungsgesellschaften und Stadtplaner bietet die Erfurter Fernwärme ganz neue Perspektiven. Der ausgezeichnete Primärenergiefaktor von 0,30 schont nicht nur die Umwelt, sondern hilft auch Prozesse zu vereinfachen und Investitionskosten zu sparen.
Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Methode ist so effizient und umweltfreundlich, dass sie auch die strengen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Das ist ein enormer Vorteil bei Neubauprojekten oder bei der Sanierung von alten Immobilien, da es ungeahnte bauliche Möglichkeiten eröffnen kann.
Insbesondere Mehrfamiliengebäude in der Stadt und historische Gebäude profitieren hiervon besonders, da ihre energetische Sanierung ohne Fernwärme kaum möglich wäre.
SWE Fernwärmeanschluss.Comfort
Kurzsteckbrief
- qualitätsgerechte Lieferung von Fernwärme bis zur Eigentumsgrenze (siehe Bild)
- Kunde zahlt Arbeitspreis/Leistungspreis/Zertifikatepreis/Verrechnungspreis
- Vertragslaufzeit: 10 Jahre, danach revolvierende Verlängerung
- Hausanschlussstation (HAST) bis zum Wärmetauscher ist Eigentum der SWE Energie GmbH
- Der Kunde ist für folgende Aufgaben ab dem kundeneigenen Bereich der HAST verantwortlich:
1. Inspektion
2. Wartung
3. Not- und Reparaturdienst
4. Instandsetzung
SWE Fernwärmeanschluss.Premium
Kurzsteckbrief
- qualitätsgerechte Lieferung von Fernwärme bis zur Eigentumsgrenze (siehe Bild)
- Kunde zahlt neben Arbeitspreis/ Leistungspreis/ Zertifikatepreis/ Verrechnungspreis zusätzlich einen Hausanschlussstationsservicepreis (HSP)
- Vertragslaufzeit: 10 Jahre, danach revolvierende Verlängerung
- Hausanschlussstation (HAST) ist Eigentum der SWE Energie GmbH
- stets sicherer Betrieb der HAST unabhängig von Vertragslaufzeit
- neben der Fernwärmelieferung zusätzliche Leistungskomponenten der SWE Energie GmbH rund um die HAST:
1. Inspektion
2. Wartung
3. Not- und Havariedienst
4. Instandsetzung - Inspektions- und Wartungsintervall 1 mal alle 2 Jahre
- Leistungen erbringen Fachfirmen im Auftrag der SWE Energie GmbH
Hausanschlussstationsservice
Kurzsteckbrief
- Voraussetzung für diese Leistung ist eine bestehende Fernwärmelieferung vor Hausanschlussstation
- Vertragslaufzeit Hausanschlussstationsservice: 2 Jahre, danach revolvierende Verlängerung
- Hausanschlussstation (HAST) bis zum Wärmetauscher ist Eigentum der SWE Energie GmbH
- Leistungskomponenten der SWE Energie GmbH für die gesamte HAST (auch kundeneigener Bereich):
1. Inspektion
2. Wartung
3. Not- und Havariedienst
4. Instandsetzung im Rahmen von Inspektion & Wartung
5. Instandsetzung im Rahmen von Not- und Havariedienst - Inspektions- und Wartungsintervall 1 mal je Jahr
- Leistungen erbringen Fachfirmen im Auftrag der SWE Energie GmbH
Fernwärmeversorgung zu Allgemeinen Bedingungen
Die Fernwärmeanlieferung erfolgt zu den allgemeinen Bedingungen der SWE Energie GmbH.
Unseren Standardvertrag* mit der Anlage 2 Preisblatt und der Anlage 3 Preisänderungsbestimmungen finden sie hier.
Unsere aktuellen Preise finden Sie hier.
*Der hier veröffentlichte Standardvertrag hat Geltung für alle erstellten Angebote ab 1. Juli 2024.
Kosten für die Fernwärme-Erschließung
Neben dem Entgelt für die Wärmelieferung wird einmalig ein pauschales Entgelt als Baukostenzuschuss (BKZ) und Hausanschlusskostenbeitrag (HAK) erhoben. Beide sind abhängig von der Größe der Anschlussleistung bzw. der HAK von der Länge der Erschließungsleitung und den örtlichen Gegebenheiten im Erschließungsgelände.
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten finden Sie in den FAQs.
Daten zu Netzverlusten (2023)
Daten zur Wärmezusammensetzung (2023)
CO2-Emissionsfaktoren
FW 309-1 | FW 309-6 | CO2-Kostenaufteilung | |
KWK-Allokationsmethode | Stromgutschrift | Arbeitswert / Carnot | Finnisch |
Brennstoffvorkette & Äquivalente | enthalten | enthalten | nicht enthalten |
Hilfs- und Antriebsstrom | enthalten | enthalten | nicht enhalten |
Anwendungsbereich | GEG | - | CO2KostAufG |
Emissionsfaktor (2023) | 0 kg / kWh | 0,117 kg / kWh | 0,219 kg / kWh |
Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft. Mit dem CO2KostAufG erfolgt eine Aufteilung der CO2-Kosten für Energielieferungen zwischen Vermieter und Mieter eines Gebäudes für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG).
Eine Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie hier.
- Technische Anschlussbedingungen Heizwasser
- Technische Anschlussbedingungen Dampf
- Antrag Fernwärmeanschluss Anlage 1: Hausanschluss
- Antrag Fernwärmeanschluss Anlage 2: Daten Hausanlage
- Antrag Fernwärmeanschluss Anlage 3: Inbetriebnahme
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
- Ausrüstungsnormative - Elektrotechnik -Hausanschlussstation
- Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -abrechnungsverordnung – FFVAV